Zuschüsse für technische Innovationen und Produktentwicklung

Die steuerliche Forschungszulage

Seit dem 01. Januar 2020 können Unternehmen die Forschungszulage nutzen, um
Personalkosten bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzusparen.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Für das Jahr 2022 können Zuschüsse bis zu 1 Mio. Euro beantragt werden. Die Förderquote beträgt 25% für die Personalkosten im FuE-Projekt*.

Wer wird gefördert?

Deutsche Unternehmen unterschiedlicher Größe – Einzelunternehmer, KMU, größere Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Der technische Inhalt und die Kennzahlen zum FuE-Projekt und Unternehmen werden von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft. Die Bescheinigung kann vorausgehend oder rückwirkend ausgestellt werden. Für jedes Wirtschaftsjahr wird eine Bescheinigung kostenfrei ausgestellt, in der alle FuE-Projekte (Vorhaben) gemeinsam aufgeführt sind.

Die ausgestellte Bescheinigung wird zusammen mit den genauen Projektdaten beim Finanzamt eingereicht. Für jedes Wirtschaftsjahr ergibt sich der Zuschuss als Summe aller geförderten FuE-Projekte. Er wird mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet.

Der nicht-rückzahlbare Zuschuss wird rückwirkend für Projekte vergeben. Damit ist diese Förderlinie besonders für Unternehmen interessant, die Forschung und industrielle Entwicklung betreiben und andere Förderprogramme nicht genutzt haben.

Die Beantragung der Bescheinigung bereite ich mit Ihnen vor. Beim Finanzamt reicht Ihr Steuerberater die Bescheinigung für Sie ein.

* Weitere detaillierte Informationen zu Ihrem Anspruch auf Förderung und zum
förderfähigen Projektvolumen bekommen Sie in meiner kostenfreien Erstberatung

und auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

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