Zuschüsse für Innovationsberatung und Produktentwicklung

Die BAFA-Beratungsförderung

In einer Zeit, in der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor zahlreichen Herausforderungen stehen, können sie von Unterstützungsprogrammen profitieren, die ihnen helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Eine solche Möglichkeit bietet die BAFA-Förderung der Unternehmensberatung. In diesem Blogbeitrag werden wir uns näher mit diesem Thema befassen und aufzeigen, wie KMUs von diesem Förderprogramm profitieren können.

Was ist die BAFA-Förderung der Unternehmensberatung?

Die Bundesregierung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt, kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung in Form von Fördermitteln für qualifizierte Beratungsleistungen anzubieten. Die BAFA-Förderung der Unternehmensberatung zielt darauf ab, KMUs bei der Verbesserung ihrer betrieblichen Abläufe, der Steigerung der Effizienz und der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen. Die Beratungsleistungen werden von qualifizierten und erfahrenen Beratern erbracht, deren Expertise vom BAFA geprüft wird. KMUs haben somit die Möglichkeit, auf das Fachwissen und die Erfahrung der gelisteten Experten zurückzugreifen, die ihnen bei spezifischen Herausforderungen und Chancen zur Seite stehen können.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Förderfähig sind Honorar und Reisekosten der externen Beratungsleistung. Sie werden mit bis zu 50% der Kosten gefördert (neue Bundesländer bis zu 80%). Der maximale Zuschuss beträgt 3.500 €.

Die maximale Dauer der Beratung beträgt 40 Stunden (5 Beratertage).

Maximal 2 in sich abgeschlossene Beratungen können pro Jahr gefördert werden.*

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen bis 249 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme werden gefördert.

Wie wird gefördert?

Vor dem Beginn der Zusammenarbeit wird der Beratungsinhalt mit dem gewählten Berater geplant und der Antrag auf Förderung beim BAFA eingereicht.

Das BAFA prüft die Fördervoraussetzungen und das Beratungsunternehmen und erklärt dem antragstellenden Unternehmen das Ergebnis und die nötigen Verwendungsnachweise in einem unverbindlichenInformationsschreiben.

Erst im Anschluss darf die Beratung beginnen und der Beratungsvertrag unterzeichnet werden.

Nach Abschluss der Beratung erstellt der Berater die Nachweise zum Abrufen des Zuschusses.

* Weitere detaillierte Informationen zu Ihrem Anspruch auf Förderung und zu den förderfähigen Beratungsinhaltenbekommen Sie in meiner kostenfreien Erstberatung und  unter https://www.bafa.de/

 

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